Beschreibung
Für Lebensmittel, beschränkte Verwendung. Nicht zum direkten Genuss geeignet. Die Zugabe von Milchsäure laut abgedruckter Dosierungstabelle dient zur Einstellung des Säuregehaltes auf die erforderlichen Anfangssäurewerte. Milchsäure ist weingesetzlich zugelassen bei der Herstellung von Apfel- und Birnenwein sowie bei Erdbeer- und Hagebuttendessertwein vor der Gärung. Die Milchsäure hat den Vorteil, dass sie im Most oder Wein stabil ist und nicht mehr abgebaut wird, wie dies bei anderen Säuren der Fall sein kann.
Arauner Mostmilchsäure 125 Gramm (80%ig) im Karton mit Anleitung
Milchsäure ist Gärungsbeständig = der Säuregehalt bleibt über den gesamten Gärverlauf gleich
125 Gramm in der gut dosierbaren Kunststoffflasche = ausreichend für bis zu 100 Liter Maische
Deutsche (fränkische) Markenqualität – komplett mit deutschsprachiger Anleitung