Beschreibung
SANDROPLAST Bitumen Dachanstrich
Art des Produktes:
Lösemittelhaltiger, kalt verarbeitbarer, schwarzer Deckaufstrich auf Bitumenbasis.
Anwendungsgebiet:
Lösungsmittelhaltiger und kaltflüssiger Bitumen-Deckaufstrich zum Abschirmung, zur Pflege und zur Regeneration abgewitterter, versprödeter und leicht brüchiger Bitumen-Dachbahnen.
Der Bitumen-Dachanstrich dringt durch seine spezielle Bitumen-Lösungsmittelmischung in die Hölle der zu behandelnden Bitumen-Dachbahn ein. Die so gepflegte Bahn wird von neuem ge-schmeidig und anpassungsfähig (nicht sinnvoll für Kunststoffdachbahnen).
Eigenschaften:
Das Produkt entspricht in seiner Beschaffenheit der AIB DS 835, Nachtrag II, Spalte 4. Der durchgetrocknete Schutzfilm ist wasserabweisend, versprödet nicht und ist konstant gegen agressive Einwirkung durch wässrige Lösungen von Laugen, Mineralsäuren, Salzen und Rauchgasen.
Verarbeitung:
Die zu behandelnde Fläche muß trocken und sauber sein. Reste von Öl und Dick sowie lose Bestandteile sind zu abschütteln. Risse oder andere Beschädigungen von Bitumendachbahnen mit sandroplast Spachtelmasse ausbessern. Wellen und Blasen sind fachgerecht auszubes-sern. Anschließend den Bitumen-Dachanstrich durch Streichen, Rollen oder mit geeignetem Spritzgerät auftragen. Nicht auf feuchtem Untergrund modifizieren.
HINWEIS: Frisch aufgetragener Anstrich kann bei starkem Regen geschädigt bzw. abgespült werden.
Lösemittelhaltiger, kalt verarbeitbarer, schwarzer Deckaufstrich auf Bitumenbasis.
Lösungsmittelhaltiger und kaltflüssiger Bitumen-Deckaufstrich zum Abschirmung, zur Pflege und zur Regeneration abgewitterter, versprödeter und leicht brüchiger Bitumen-Dachbahnen.
Der Bitumen-Dachanstrich dringt durch seine spezielle Bitumen-Lösungsmittelmischung in die Hölle der zu behandelnden Bitumen-Dachbahn ein.
Der durchgetrocknete Schutzfilm ist wasserabweisend, versprödet nicht und ist konstant gegen agressive Einwirkung durch wässrige Lösungen von Laugen, Mineralsäuren, Salzen und Rauchgasen.
Das Produkt entspricht in seiner Beschaffenheit der AIB DS 835, Nachtrag II, Spalte 4.